Politische und ökonomische Motive sowie Kriege und Abenteuerlust sind wohl die häufigsten Gründe, die Menschen seit jeher zur Auswanderung bewegen. Im Jahr 1555 wurde erstmals jedem Deutschen ein Recht auf Auswanderung aus Gewissens- oder Religionsgründen zugesprochen. Damit begann die deutsche Auswanderungsgeschichte. Bevorzugtes Auswanderungsziel war Nordamerika. Viele Nachfahren dieser Auswanderer fragen sich nun, was mit der deutschen Staatsangehörigkeit ihrer Vorfahren geschehen ist und ob sie diese vielleicht durch Abstammung erworben und damit Anspruch auf einen deutschen Pass haben.
Es existierte lange kein deutscher Nationalstaat und somit auch keine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit. Die einzelnen deutschen Territorialstaaten begannen erst im 19. Jahrhundert in ihren Verfassungen Regelungen zur Staatsangehörigkeit festzuhalten. Im Jahr 1870 wurde per Gesetz (StAG 1870) eine Bundeszugehörigkeit eingeführt, die sicherstellen sollte, dass die Regelung der Staatsangehörigkeit in allen Gliedstaaten nach den gleichen Prinzipien erfolgte. Dieses Gesetz galt bis zum Inkrafttreten des deutschen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) am 01. Januar 1914, welches am 01. Januar 2000 wiederum vom derzeit geltenden deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) abgelöst wurde.
Das StAG 1870 sowie das RuStAG enthielten zahlreiche Regelungen zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bei ehelicher oder nichtehelicher Geburt im In- und Ausland sowie dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Auswanderung, Nichteintragung in die Konsulatsmatrikel, Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft, Eintritt in ausländisches Militär sowie Heirat eines ausländischen Staatsbürgers. Insbesondere zur Zeit des Nationalsozialismus kamen aufgrund der vorherrschenden Rassenideologie zahlreiche Gesetze hinzu, die den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft aufgrund einer gewissen Rasse oder Religion zur Folge hatten. Darüber hinaus war das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz lange von geschlechterdiskriminierenden Regelungen geprägt.
Der deutsche Staat bemüht sich seit langem um Wiedergutmachung dieser diskriminierenden Reglungen und hat zuletzt mit Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. August 2021 weitere Möglichkeiten geschaffen, mit denen die Nachfahren (ehemals) deutscher Staatsbürger die deutsche Staatsbürgerschaft auch aus dem Ausland und ohne Deutschkenntnisse beantragen können, sofern die (ehemals) deutsche Staatsbürgerschaft der Vorfahren nachgewiesen werden kann.
Gerne berate ich Sie umfassend zu diesem Thema und unterstütze bei der Recherche sowie bei der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft aufgrund von Abstammung.
Erstellt am 04.06.2024