Deutscher Pass; Nordmazedonischer Pass

Modernisierung des deutschen StAG

Am 27. Juni 2024 tritt endlich die Modernisierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes in Kraft. Dies bedeutet unter anderem, dass Antragsteller/innen nicht mehr ihre aktuelle Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, um die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen zu können. Des Weiteren kann ein Antrag bereits nach fünf Jahren rechtmäßigem und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gestellt werden. Beim Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1 sowie besonderer Integrationsleistungen können die erforderlichen fünf Jahre auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.

Aufgrund der derzeit bereits bestehenden starken Überlastung der Staatsangehörigkeitsbehörden, welche die Anträge nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeiten, sollten Anträge frühestmöglich gestellt werden. Die Neuregelungen müssen ab Inkrafttreten berücksichtigt werden, auch wenn Sie bei Antragstellung noch nicht galten.

Antragsteller/innen, deren Verfahren bereits kurz vor dem Abschluss steht, können gegenüber der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde das Ruhen des Verfahrens bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen anregen. Die Staatsangehörigkeitsbehörde entscheidet über das Ruhen des Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen.

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erwerben künftig vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt komplett.

Die Modernisierung sieht ebenfalls vor, dass die Lebensleistungen der sogenannten Gastarbeitergeneration anerkannt werden sollen. Für diese soll ein mündlicher Sprachkenntnisnachweis genügen und es ist kein Einbürgerungstest notwendig.

Auch Deutsche, die eine andere Staatsangehörigkeit erwerben möchten, können ihre deutsche Staatsangehörigkeit ohne Weiteres behalten. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist ab Inkrafttreten der Modernisierungen nicht mehr erforderlich.

Gerne berate ich Sie umfassend zu diesem Thema und unterstütze bei der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft auf Grundlage der Neuregelungen.

Erstellt am 05.05.2024

© Nicole Eggert