Rechtsanwältin Nicole Eggert

Rechtsanwältin Nicole Eggert Migrationsrecht

Migrationsrecht in Hamburg, Deutschland & international

Migrationsrecht für Privatpersonen

Der Wunsch nach einem kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland kann zahlreiche Gründe haben: Arbeit, Selbstständigkeit, Studium, Sprachkurs, Familiennachzug oder Geschäftsreisen sind nur einige davon.

Unabhängig davon sollten sich Nicht-EU-Bürger wie auch EU-Bürger frühzeitig mit den Anforderungen des deutschen Migrationsrechts auseinandersetzen. Das Migrationsrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Einwanderung, setzt sich allerdings aus verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien inklusive zahlreicher rechtlicher und bürokratischer Hürden zusammen. Hinzu kommen eine Gesetzgebung, die sich ständig im Wandel befindet, sowie die häufig komplizierte Kommunikation mit zuständigen Behörden im In- und Ausland.

Als Rechtsanwältin für Migrationsrecht kümmere ich mich mit fachlicher Kompetenz und Erfahrung gemeinsam mit Ihnen um die Planung und Durchführung Ihres Migrationsvorhabens, damit Ihr Start in Deutschland zu einem Erfolg wird.

Migrationsrecht für Unternehmen

Die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte ist für viele Unternehmen eine Chance, den immer größer werdenden Bedarf an Arbeitskraft zu decken. Vor allem ausländische Mitarbeiter und potenzielle neue Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten können sich allerdings nicht einfach in Deutschland niederlassen, um hier einer Arbeit nachzugehen. Bevor ein Aufenthaltstitel inklusive Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, steht in aller Regel eine umfassende Prüfung durch die deutschen Behörden an. Die rechtlichen Hürden sind hier oft hoch und unterscheiden sich je nach geplantem Entsende- oder Arbeitsverhältnis.

Damit der Einsatz ausländischer Arbeitskräfte nicht an diesen Hürden scheitert, arbeite ich eng mit Ihnen und Ihrem Unternehmen zusammen, um den Arbeitseinsatz ausländischer Mitarbeiter für Sie so einfach und kosteneffizient wie möglich zu gestalten.

Beratungsansatz & Strategie

Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele sind für mich die Grundlage für die rechtliche Planung und Umsetzung Ihres Migrationsvorhabens. In einem ersten Gespräch ermittle ich mit Ihnen Ihre aktuelle Situation, bevor ich Ihnen die bestehende Rechtslage erläutere.

Anschließend erarbeiten wir gemeinsam eine auf Sie zugeschnittene Strategie, um Ihr Vorhaben so zeiteffizient und unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Mandatieren Sie mich für Ihr Anliegen, übernehme ich u. a. auch die gesamte Kommunikation mit Behörden und Gerichten und begleite Sie, bis Sie den gewünschten Aufenthaltstitel erhalten. Dabei lege ich Wert auf eine transparente und offene Kommunikation, schnelles Arbeiten und darauf, gut für Sie erreichbar zu sein, damit Sie mit einem optimalen Ergebnis in Deutschland durchstarten können.

Beratungsschwerpunkte

Staatsbürgerschaft

Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht hat viele Facetten. In der Regel sind folgende Themen für meine Mandantinnen und Mandanten relevant:

  • Einbürgerung,
  • deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund von Abstammung,
  • Recherche zur deutschen Abstammung,
  • Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft,
  • deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund von Geburt oder Adoption,
  • Optionspflicht,
  • Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft,
  • Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft,
  • Beibehaltungsgenehmigung sowie
  • Verzicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

Unabhängig davon, warum und unter welchen Umständen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten oder ablegen wollen, beantworte ich gerne Ihre rechtlichen Fragen. Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch umfassend bei den notwendigen Anträgen und in migrationsrechtlichen Verfahren vor Behörden und Gerichten.

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Arbeitsmigration

Eine erfolgreiche Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zur kurzfristigen oder langfristigen Beschäftigung in Deutschland hängt von vielen Faktoren ab. Vor allem die

  • rechtliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses,
  • die geplante Dauer des Aufenthalts,
  • die langfristigen Ziele von Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen und
  • die fachliche Qualifikation des/der Arbeitnehmers/in in Kombination mit der in Deutschland angestrebten Tätigkeit

spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahl der richtigen Strategie, um die notwendige Aufenthaltserlaubnis inkl. Arbeitserlaubnis zu erhalten (Blaue Karte EU, ICT-Karte, Personalaustausch, etc.). Darüber hinaus sind die Anforderungen des deutschen Migrationsrechts u. a. auch im Zusammenhang mit Geschäftsreisen, Trainings, Offshore-Einsätzen und der Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu bedenken.

In diesem Zusammenhang unterstütze ich Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sowie Privatpersonen insbesondere bei der Beantragung

  • von Aufenthaltstiteln für kurz- und langfristige Arbeitseinsätze (Entsendungen, Geschäftsreisen, inländische Beschäftigungen, Trainings),
  • eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche,
  • von nationalen Visa und Schengen-Visa und
  • der Beantragung einer Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit.

Darüber hinaus unterstütze ich bei der

  • Verlängerung von Aufenthaltstiteln,
  • Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens,
  • direkten Entsendung ausländischer Mitarbeiter zu einem deutschen Kunden,
  • Beschäftigung ausländischer Studenten und Praktikanten,
  • An- und Abmeldung eines deutschen Wohnsitzes,
  • rechtlichen Einschätzung und Durchführung von Offshore-Einsätzen aus migrationsrechtlicher Sicht,
  • rechtlichen Einschätzungen und der Durchführung von visumfreien Aufenthalten aus migrationsrechtlicher Sicht,
  • Remonstration und Klage gegen die Versagung beantragter Aufenthaltstitel sowie bei der
  • Kommunikation mit den deutschen Behörden, insbesondere bei deren Untätigkeit.

Selbstständige unterstütze ich insbesondere bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels

  • zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit oder
  • für eine Tätigkeit als Freelancer.

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Bildungsmigration

Eine inner- und außereuropäisch anerkannte und vergleichsweise gut finanzierbare Ausbildung macht ein Studium sowie eine Berufsausbildung in Deutschland für viele erstrebenswert. Gleichzeitig sind für eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder zur Berufsausbildung zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen.

Für den erfolgreichen Antrag einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis müssen u. a. der gewählte Studiengang und die Universität bzw. der gewählte Ausbildungsberuf und die Ausbildungsstätte verschiedene Anforderungen erfüllen, damit nach deutschem Migrationsrecht ein Aufenthaltstitel zur Ausbildung oder zum Studium erteilt werden kann. Vergleichbares gilt für einen Aufenthalt zur Absolvierung eines Sprachkurses, eines Praktikums oder einer Weiterbildung.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels zum

  • Studium inklusive studienvorbereitender Maßnahmen oder Schulbesuch

oder zur

  • Berufsausbildung,
  • Weiterbildung,
  • Absolvierung eines Praktikums,
  • Absolvierung eines Sprachkurses oder
  • Anerkennung eines ausländischen Abschusses.

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Familienzusammenführung

Zur Aufrechterhaltung des Familienlebens haben bestimmte Familienmitglieder das Recht, Angehörige nach Deutschland zu begleiten.

Den notwendigen Aufenthaltstitel zum Familiennachzug zu beantragen, bringt auch aus migrationsrechtlicher Sicht viel Verantwortung mit sich. Abgesehen von den allgemeinen Antragsvoraussetzungen muss gegebenenfalls geprüft werden, ob

  • eine im Heimatland erfolgte Eheschließung in Deutschland anerkannt wird,
  • Urkunden legalisiert und übersetzt werden müssen,
  • ein Sorgerechtsnachweis erbracht oder Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen.

Dabei unterscheidet sich der Familiennachzug zu einem deutschen Staatsbürger erheblich vom Familiennachzug zu einem ausländischen Staatsbürger. Zudem variiert je nach anwendbarem Gesetz der Personenkreis, der im Rahmen des Familiennachzugs einen Aufenthaltstitel beantragen kann.

Gerne entlaste ich meine Mandanten und Mandantinnen und ihre Familien, indem ich sie bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels

  • zum Ehegattennachzug,
  • zum Familiennachzug eines Kindes,
  • zum Nachzug eines Elternteils zum Kind,
  • zur Eheschließung

oder bei der

  • Prüfung, Legalisierung (u. a. Apostille) und Übersetzung von Urkunden und Dokumenten

unterstütze.

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EU-Freizügigkeit

EU-Bürger genießen das sogenannte Recht auf Freizügigkeit. Sich in anderen EU-Staaten niederzulassen und dort zu arbeiten, ist dadurch problemlos möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Freizügigkeitsrecht tatsächlich ausgeübt und im Zweifel auch nachgewiesen werden kann. Dabei tauchen oft erste Fragen und Unsicherheiten auf.

Auch bezüglich des Familiennachzugs von drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern ist zwar bekannt, dass dies unter vereinfachten Voraussetzungen funktioniert und die entsprechenden deutschen Behörden im In- und Ausland diese Fälle bevorzugt bearbeiten müssen. Doch was das genau bedeutet, ist vielen ein Rätsel.

Dann stellen sich u. a. folgende Fragen:

  • Wann übt man sein Recht auf Freizügigkeit aus?
  • Ab wann muss man die Ausübung des Freizügigkeitsrechtes nachweisen können?
  • Gilt für EU-Bürger auch das Bundesmeldegesetz?
  • Welche Familienmitglieder profitieren vom Freizügigkeitsrecht eines EU-Bürgers und ist für deren Einreise ein Visum notwendig?

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Asylrecht & Flüchtlingsrecht

Wer aus seinem Heimatland vor Verfolgung fliehen muss, hat unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Asyl oder Flüchtlingsschutz. Die Asylberechtigung ist im Grundgesetz verankert, die Flüchtlingseigenschaft in der Genfer Flüchtlingskonvention.

Ob eine begründete Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe vorliegt, prüft nach Antragstellung das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Sofern

  • weder Flüchtlingsschutz
  • noch Asyl

gewährt werden können, im Herkunftsland jedoch ein ernsthafter Schaden droht, ist zumindest ein sog. subsidiärer Schutz möglich. Ist auch dieser Weg versperrt, ist immer noch ein Abschiebungsverbot denkbar, wenn entsprechende Gründe dafür vorliegen.

Schon die Unterscheidung zwischen Flüchtlingsschutz und Asylberechtigung fällt den meisten allerdings schwer. Die zahlreichen Rechtsvorschriften des Migrationsrechts korrekt anzuwenden, macht es nicht einfacher. Kommt dann auch noch ein Asylantrag in einem anderen EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und damit ein sog. Dublin-Verfahren dazu, braucht es fachliche Expertise, um den Überblick nicht zu verlieren.

Ich unterstütze meine Mandanten und Mandantinnen deswegen sowohl im

  • Dublin-Verfahren

als auch bei der Beantragung von

  • Asyl,
  • Flüchtlingsschutz,
  • subsidiärem Schutz oder
  • Abschiebeverboten

sowie bei der anschließenden Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

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Schengen-Visum: Familienbesuche, Geschäftsreisen und vieles mehr

Für kurzfristige Aufenthalte in Deutschland kann es notwendig sein, ein Schengen-Visum zu beantragen.

Wer ein Schengen-Visum beantragen will, muss den Aufenthaltszweck und den Willen zur Rückkehr ins Heimatland glaubhaft machen können. Je nach Aufenthaltszweck sind dafür unterschiedliche Nachweise notwendig.

Insbesondere unterstütze ich bei der Beantragung von Schengen-Visa

  • zum Besuch von Familie und Freunden,
  • zum Erhalt medizinischer Behandlungen,
  • für Geschäftsreisen,
  • zu touristischen Zwecken und
  • zur kurzfristigen Beschäftigung sowie

bei der Prüfung der Möglichkeit

  • einer visumfreien Einreise für kurzfristige Aufenthalte oder
  • der Ausübung einer kurzfristigen beruflichen Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis.

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Rechtsanwältin Nicole Eggert

Nicole Eggert

Nicole Eggert ist Rechtsanwältin in Hamburg und arbeitet im Schwerpunkt Migrationsrecht, seit sie im Frühjahr 2019 als Rechtsanwältin zugelassen wurde.

Sie vertritt Mandantinnen und Mandanten deutschlandweit und international zu den Themen

  • Staatsbürgerschaft,
  • Erwerbsmigration,
  • Bildungsmigration,
  • Familienzusammenführung,
  • EU-Freizügigkeit,
  • Asyl-& Flüchtlingsrecht und
  • Schengen-Recht.

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